Wir, die Familie Krämer, bewirtschaften seit etwa 70 Jahren unseren Hof in Unna-Billmerich. Auf unseren Feldern bauen wir viele verschiedene Sorten Gemüse, Kartoffeln und Zuckermais an, welche
wir zum größten Teil auf Wochenmärkten verkaufen. Das Angebot wird ergänzt durch regionale und überregionale Zukäufe.
Wir sind zudem als lebensmittelverarbeitender Betrieb tätig und bieten unseren Kunden täglich frisch vorgeschnittenes Gemüse, Salate und Obst an.
Anforderungsprofil
Unser Alltag ist sehr abwechslungsreich und herausfordernd und wir suchen jemanden der
- zuverlässig, dynamisch und engagiert ist,
- körperlich fit und belastbar
- bereit ist, regelmäßig samstags zu arbeiten
- abgeschlossene Berufsausbildung, Meister, Techniker, Ingenieure; gerne auch Quereinsteiger (Schlosser, Mechaniker, Elektriker, Verkäufer, etc.)
- mitdenkt und Verantwortung übernimmt,
- praktisch veranlagt ist
- bereit ist, für unsere Kunden, den „Extraschritt“ zu gehen
- einen Autoführerschein besitzt (Idealerweise auch einen Anhängerführerschein oder noch besser Traktor- und LKW-Führerschein; Führerscheinklasse 3 ist ausreichend).
Tätigkeiten
- Kulturspezifische Arbeiten
- Mitarbeit in der Gemüseverarbeitung
- Verkauf Wochenmärkte (-Spezialisierungsmöglichkeit: Standleitung)
- Einkauf Großmärkte und andere Erzeuger (-Spezialisierungsmöglichkeit: Einkäufer)
Wir bieten
- Vollzeitstelle (aber auch Teilzeit möglich)
- leistungsgerechte Entlohnung
- ein motiviertes Arbeitsumfeld
- verschiedene Spezialisierungsmöglichkeiten
- Verantwortungsübernahme und eigenständiges Arbeiten
- Genau abgerechnete Überstunden
Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung (Anschreiben + Lebenslauf) – bevorzugt per Mail – unter Angabe des möglichen Eintrittstermins.
Bitte benutzen Sie für Ihre Bewerbung bitte die folgende Emailadresse: jobs@landwirt-kraemer.de
Alternativ nutzen Sie bitte das unten stehende Bewerbungsformular.
Landwirt Krämer
Hillering 3
59427 Unna
www.landwirt-kraemer.de
Ansprechpartner
Philip Krämer
Die Verwendung der männlichen Form bei der Nennung von Personen oder Funktionsträgern bedeutet keine geschlechtsspezifische Festlegung. Es sollen Angehörige aller Geschlechter gleichberechtigt angesprochen werden.